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Freiwillig gesetzlich versichert

Freiwillig gesetzlich versichert:

Vorteile, Nachteile und für wen es sich (nicht) lohnt

Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kann für Familien und Menschen mit Vorerkrankungen sinnvoll sein. Durch die Gesundheitsreform ab 2027 könnten jedoch höhere Beiträge und strengere Regeln die GKV für Gutverdiener deutlich unattraktiver machen.

Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bot lange Zeit Vorteile wie die kostenlose Familienversicherung. Mit der Gesundheitsreform der Bundesregierung ändert sich dies jedoch. Auch die Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben, sodass Gutverdiener mehr für ihre Krankenversicherung zahlen müssen. Eine Frage, die sich viele nun zu Recht stellen: Lohnt sich die freiwillige GKV noch? 

Was bedeutet freiwillig gesetzlich versichert?

Freiwillig gesetzlich versichert sind Personen, die nicht mehr versicherungspflichtig sind, sich aber bewusst für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Wer in Deutschland freiwillig gesetzlich versichert ist, kann nämlich zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) wählen. 

Unterschied: freiwillig und pflichtversichert

Der größte Unterschied liegt in der Beitragsberechnung. Pflichtversicherte zahlen ihre Krankenkassenbeiträge hauptsächlich auf ihr Arbeitseinkommen. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten werden dagegen häufig weitere Einnahmen berücksichtigt.

Dazu gehören unter anderem:

  • Mieteinnahmen  
  • Kapitalerträge  
  • private Renten
  • Einnahmen aus Selbstständigkeit
  • Betriebsrenten  

Gerade bei höheren Einkommen kann dies die monatlichen Beiträge deutlich erhöhen. Die Regelung gilt allerdings nur für freiwillig versicherte Rentner und Selbstständige. Freiwillig versicherte Angestellte zahlen Krankenversicherungsbeiträge nur auf ihr Gehalt.

Wer kann sich freiwillig gesetzlich versichern?

Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kommt für verschiedene Personengruppen infrage. Hier ein Überblick:

Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze

Für Arbeitnehmer ist die sogenannte Versicherungspflichtgrenze entscheidend. Sie wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt und gibt vor, ab welchem Einkommen man in die PKV wechseln darf. 2026 liegt sie bei 77.400 € brutto pro Jahr beziehungsweise 6.450 € brutto im Monat.

Steigt Ihr Gehalt durch eine Gehaltserhöhung über diese Grenze, endet die Versicherungspflicht. Seit 2013 passiert das sogar automatisch und die Mitgliedschaft wird als freiwillige Versicherung weitergeführt. Dieses Verfahren nennt sich „obligatorische Anschlussversicherung“. Sie bleiben dann freiwilliges Mitglied Ihrer bisherigen Krankenkasse – außer Sie entscheiden sich aktiv für einen Wechsel in die PKV.

Im Rahmen der geplanten Gesundheitsreform wird die Versicherungspflichtgrenze ab 2027 zusätzlich zur regulären jährlichen Anpassung einmalig um 300 € pro Monat angehoben. Damit könnte die Grenze 2027 laut Prognosen des PKV-Verbands auf über 84.800 € steigen. Das hätte zur Folge, dass privat versicherte Angestellte mit einem Einkommen zwischen derzeit 77.400 € und rund 84.800 € künftig wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig wären. Da die Erhöhung jedoch politisch einmalig erfolgt, wird aktuell ein Bestandsschutz diskutiert: Wer als Angestellter ausschließlich wegen dieser zusätzlichen Anhebung unter die neue Grenze fällt, soll nicht automatisch zurück in die GKV wechseln müssen.

Bei Selbstständigen, die privat versichert sind, in ein Angestelltenverhältnis wechseln und ab 2027 unter die Grenze von 84.800 € fallen, gilt der Bestandsschutz nicht. Daher sollten sowohl Angestellte als auch Selbstständige sich noch vor dem Jahreswechsel von Versicherungsexperten beraten lassen.

Angestellte erhalten außerdem einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung bis maximal 508,59 € im Monat.

Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige sind grundsätzlich nicht versicherungspflichtig und können sich freiwillig gesetzlich versichern – unabhängig vom Einkommen.

Die Beiträge werden allerdings auf Basis des Einkommensteuerbescheids berechnet. Dazu zählen auch weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen und Kapitalerträge. Wer neu selbstständig ist und noch keinen Steuerbescheid vorlegen kann, zahlt zunächst auf Basis einer Einkommensschätzung. Sobald der erste Steuerbescheid vorliegt, korrigiert die Krankenkasse die Beiträge rückwirkend. Das kann sowohl zu Rückzahlungen als auch zu hohen Nachforderungen führen.

Wichtig ist außerdem: Selbstständige erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss und müssen ihre Beiträge – wie in der PKV auch – komplett selbst bezahlen.

Beamte und Pensionäre

Beamte und Pensionäre können selbst entscheiden, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Viele Beamte entscheiden sich aber aufgrund der Beihilfe für die private Krankenversicherung.

Die Beihilfe übernimmt je nach Familienstand und Bundesland meist 50 bis 80 % der Krankheitskosten. Für den verbleibenden Teil benötigen Beamte dann nur noch eine ergänzende private Krankenversicherung. Dadurch fallen die Beiträge in der PKV häufig deutlich günstiger aus als in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, bei der Beamte den Beitrag komplett selbst bezahlen müssen.

Studenten über 30 Jahre

Mit dem Ende der studentischen Krankenversicherung ist häufig nur noch eine freiwillige Versicherung möglich. Die günstigen Studententarife enden in der Regel mit dem 30. Geburtstag oder spätestens nach dem 14. Fachsemester.

Danach müssen Studenten entweder in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln oder sich privat versichern. Da die Beiträge in der freiwilligen GKV deutlich höher ausfallen können als im Studententarif der PKV, prüfen viele ältere Studenten oder Promovierende einen Wechsel in die private Krankenversicherung.

Dieser Schritt sollte jedoch gut überlegt sein. Wer sich während des Studiums privat versichert, kann später häufig nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.

Rentner ohne Anspruch auf die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Rentner sind meist freiwillig gesetzlich versichert, wenn sie die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllen – beispielsweise, weil sie lange selbstständig und privat versichert waren. Um die Voraussetzungen zu erfüllen, muss man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens zu 90 % gesetzlich versichert gewesen sein.

Wie bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen werden zusätzliche Einkünfte bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Dadurch fallen die Krankenkassenbeiträge im Ruhestand oft höher aus als bei pflichtversicherten Rentnern. Andererseits steigen mit dem Alter auch die Beiträge in der privaten Krankenversicherung. In der Praxis zeigt sich aber, dass spezielle Beitragsentlastungstarife und weitere Hebel helfen, die PKV schon heute für das Alter planbarer und bezahlbarer zu gestalten.

Gesundheitsreform ab 2027: Was ändert sich für freiwillig Versicherte?

Die GKV steht seit Jahren finanziell unter Druck. Gründe dafür sind unter anderem steigende Gesundheitskosten, teurere Medikamente, eine älter werdende Bevölkerung und höhere Ausgaben für Krankenhäuser und Pflege. Gleichzeitig reichen die Einnahmen der Krankenkassen immer weniger aus, um diese Kosten zu decken. Deshalb sind die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hat sich 2026 von 2,5 auf 2,9 % erhöht, einzelne Krankenkassen verlangen inzwischen sogar mehr als 4 %.

Mit der geplanten Gesundheitsreform ab 2027 möchte die Bundesregierung verhindern, dass die steigenden Kosten allein über immer höhere Krankenkassenbeiträge finanziert werden. Dafür sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, um die GKV langfristig zu stabilisieren.

Für freiwillig gesetzlich Versicherte ist besonders eine Änderung relevant: Die Beitragsbemessungsgrenze soll ähnlich wie die Versicherungspflichtgrenze zusätzlich zur regulären Anpassung einmalig um jeweils 300 € pro Monat angehoben werden. Sie legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden. Die Beitragsbemessungsgrenze könnte 2027 dadurch von derzeit 5.812,50 € auf ca. 6.425 € monatlich steigen – sofern die reguläre Anpassung ähnlich hoch ausfällt wie im Vorjahr. Bedeutet konkret: Mit der Anhebung müssen Gutverdiener künftig tiefer in die Tasche greifen.

Was kostet die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?

Die Kosten der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach dem Einkommen. Grundsätzlich gilt: Je mehr Sie verdienen, desto höher fallen auch die Beiträge zur Krankenversicherung aus. Allerdings werden Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Diese liegt 2026 noch bei 5.812,50 € brutto im Monat. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei.

Die Beiträge setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 %
  • dem Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse (2026 zwischen 2,18 und 4,39 %)
  • dem Beitrag zur Pflegeversicherung

Der Pflegeversicherungsbeitrag liegt 2026 bei:

  • 3,6 % für Versicherte mit mindestens einem Kind
  • 4,2 % für Kinderlose ab 23 Jahren  

Kostenbeispiel für freiwillig gesetzlich versicherte Angestellte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze

Verdient ein freiwillig gesetzlich versicherter Angestellter 5.000 € brutto im Monat und seine Krankenkasse verlangt 3 % Zusatzbeitrag, ergibt sich folgende Rechnung:

  • Krankenversicherung: 14,6 % + 3 % = 17,6 %
  • Pflegeversicherung (mit Kind): 3,6 %

Insgesamt ergibt sich damit ein Beitrag von rund 1.060 € monatlich. Davon übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte, allerdings nur bis zum Höchstzuschuss von 508,59 €. Der Angestellte zahlt somit 551,41 € für seinen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.

Zum Vergleich: PKV-Beiträge starten bei einem 35-jährigen Angestellten bereits bei 240 € (inkl. Arbeitgeber-Zuschuss). Leistungsstarke Tarife mit deutlich besseren Leistungen als in der GKV kosten etwa 360 €. 

Kostenbeispiel für freiwillig gesetzlich versicherte Angestellte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze

Liegt das Einkommen eines freiwillig gesetzlich versicherten Angestellten bei 6.000 € brutto im Monat, werden für die Berechnung der Beiträge maximal 5.812,50 € berücksichtigt – also die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze. Bei einem Zusatzbeitrag von 3 % ergibt sich daraus folgende Belastung:

  • Krankenversicherung: 14,6 % + 3 % = 17,6 %
  • Pflegeversicherung (ohne Kind): 4,2 %

Damit fallen insgesamt rund 1.267,13 € pro Monat für die Kranken- und Pflegeversicherung an. Da der Arbeitgeber die Beiträge bis zum Höchstzuschuss mitträgt (508,59 €), zahlt der Angestellte 758,54 €.

Kostenbeispiel PKV vs. GKV: Ein 30-jähriger IT-Fachmann mit 90.000 € Jahresgehalt zahlt in der GKV rund 648 € und in der PKV 331 € monatlich – eine Ersparnis von 317 € bei gleichzeitig besseren Leistungen.

Kostenbeispiel für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige

Anders sieht es bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen und Freiberuflern aus: Sie müssen ihre Krankenversicherungsbeiträge komplett selbst zahlen. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht. Hinzu kommen noch weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Außerdem müssen Sie entscheiden, ob Sie für Krankengeld zahlen wollen oder nicht. Entscheiden Sie sich für Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche, müssen Sie den Beitragssatz von 14,6 % plus Zusatzbeitrag zahlen. Entscheiden Sie sich dagegen zahlen Sie nur 14 %, sind dann aber im Krankheitsfall nicht geschützt.

Haben Sie ein monatliches Bruttoeinkommen von 8.500 € inklusive weiterer Einkünfte, werden Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet, also bis zu einem Einkommen von 5.812,50 € zugrunde gelegt.

Verdienen Sie lediglich 4.000 € brutto im Monat und erwirtschaften zusätzlich 1.500 € über weitere Einkünfte, werden die Krankenversicherungsbeiträge auf das Gesamteinkommen von 5.500 € berechnet. Dadurch zahlen Sie deutlich mehr als ein Angestellter, sodass sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnen könnte.

Während Selbstständige in der GKV meist den Höchstbeitrag zahlen, also 1.232,25 € pro Monat für die Kranken- und Pflegeversicherung (mit Kind), kosten Premium-Tarife in der PKV für einen 35-Jährigen nur zwischen 500 und 700 € im Monat.

Kostenbeispiel für freiwillig gesetzlich versicherte Rentner

Auch freiwillig gesetzlich versicherte Rentner müssen Krankenversicherungsbeiträge auf ihre gesamten Einnahmen zahlen: 14 % für private Einnahmen (z. B. Mieten, Dividenden, private Renten), 14,6 % für Einkommen und Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrenten, Direktversicherungen, Pensionskassen).

Anders als bei Angestellten beteiligt sich kein Arbeitgeber an den Beiträgen. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt allerdings einen Zuschuss zur Krankenversicherung auf die gesetzliche Rente. Der Zuschuss setzt sich aus der Hälfte des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrags von 14,6 % sowie aus der Hälfte des Zusatzbeitrags zusammen. Weitere Einkünfte werden beim Zuschuss nicht berücksichtigt. Die Beiträge zur Pflegeversicherung muss ein Rentner vollständig selbst bezahlen.

Erhalten Sie beispielsweise 2.400 € gesetzliche Rente, 800 € Betriebsrente und 1.000 € Mieteinnahmen pro Monat, ergibt sich ein Gesamteinkommen von 4.200 €. Bei einem Zusatzbeitrag von 3 % ergeben sich folgende monatliche Beiträge:

  • Krankenversicherung (Rente & Betriebsrente): 3.200 € × 17,6 % = 563,20 €
  • Krankenversicherung (Mieteinnahmen): 1.000 € × 17 % = 170 €
  • Pflegeversicherung (mit Kind): 4.200 € × 3,6 % = 151,20 €

Insgesamt zahlt der Rentner damit 884,40 € pro Monat für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Deutsche Rentenversicherung beteiligt sich folgendermaßen:

  • Zuschuss der Rentenversicherung: 2.400 € × 8,8 % = 211,20 €

Nach Abzug des Zuschusses verbleibt für den Rentner eine eigene monatliche Belastung von 673,20 €. Dadurch tragen freiwillig gesetzlich versicherte Rentner oft deutlich höhere Beiträge als pflichtversicherte Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).

Freiwillig gesetzlich versichert: Vorteile

Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bietet trotz der Gesundheitsreform noch einige wichtige Vorteile:

  • Keine Gesundheitsprüfung: Vorerkrankungen spielen keine Rolle. Es gibt weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse.
  • Einkommensabhängige Beiträge: Die Höhe der Beiträge richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Wer weniger verdient, zahlt auch geringere Beiträge.
  • Automatische Pflegeversicherung: Mit der gesetzlichen Krankenversicherung besteht automatisch auch Schutz in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Es muss kein zusätzlicher Antrag gestellt werden.
  • Keine Vorleistung beim Arzt: Die Krankenkasse rechnet direkt mit Ärzten und Krankenhäusern ab. Versicherte müssen Arztrechnungen in den meisten Fällen nicht direkt selbst bezahlen oder nachträglich einreichen.
  • Lebenslange Absicherung unabhängig vom Gesundheitszustand: Auch im Alter oder bei schweren Erkrankungen bleibt der Versicherungsschutz bestehen, ohne dass Beiträge wegen des Gesundheitszustands steigen.
  • Eingeschränkte Familienversicherung: Mit der Gesundheitsreform sind nur folgende Gruppen beitragsfrei mitversichert: Kinder unter 7 Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderung, die sich nicht selbst versorgen können, Rentner, Personen mit voller Erwerbsminderung sowie Personen, die einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen müssen. Für Eltern mit mehreren Kleinkindern könnte die GKV mit der Familienversicherung daher noch ein Vorteil sein.

Freiwillig gesetzlich versichert: Nachteile

Für Selbstständige, Gutverdiener und freiwillig gesetzlich Versicherte mit weiteren Einkünften kann die GKV teuer werden. Zu den wichtigsten Nachteilen gehören:

  • Hohe Beiträge für Gutverdiener: Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, zahlt den Höchstbeitrag (1.261,31 € inkl. Pflegebeitrag mit Kind) – unabhängig davon, wie häufig Leistungen genutzt werden.
  • Zusatzbeiträge steigen: Neben dem allgemeinen Beitragssatz erheben Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag, der regelmäßig angepasst werden kann. Höhere Beiträge bedeuten dabei nicht bessere Leistungen, sondern lediglich mehr Kosten.
  • Weitere Einkünfte werden berücksichtigt: Bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen und Rentnern zählen nicht nur Arbeits- oder Renteneinkommen, sondern auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Betriebsrenten zur Beitragsberechnung. Dadurch können die monatlichen Kosten deutlich steigen.
  • Kaum individuelle Tarifgestaltung: Im Gegensatz zur PKV sind individuelle Leistungen oder flexible Tarifbausteine nur eingeschränkt möglich. Die Leistungen sind außerdem nicht ein Leben lang garantiert wie bei der PKV.
  • Zusatzleistungen nur gegen Aufpreis: Leistungen wie Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus oder hochwertiger Zahnersatz sind in der GKV nicht enthalten und müssen über Zusatzversicherungen abgesichert werden.
  • Keine Beitragsrückerstattung: Auch wenn Versicherte über Jahre kaum Leistungen nutzen, bleibt der volle Beitrag bestehen. Anders als in vielen PKV-Tarifen gibt es keine Rückerstattung.
  • Eingeschränkte Familienversicherung: Ab 2027 sollen nur noch bestimmte Personengruppen beitragsfrei familienversichert bleiben. Für viele Ehepartner entfällt die kostenlose Mitversicherung künftig vollständig, sodass die GKV unattraktiver wird.

Für wen lohnt sich die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?

Trotz steigender Beiträge und der Gesundheitsreform kann die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung weiterhin sinnvoll sein – vor allem für Menschen mit Vorerkrankungen und Familien mit mehreren kleinen Kindern. Auch für Versicherte mit geringerem oder schwankendem Einkommen kann die einkommensabhängige Beitragsberechnung ein Vorteil sein.

Wer ein hohes Einkommen erzielt, zusätzliche Kapital- oder Mieteinnahmen hat oder langfristig mehr Leistungen und individuelle Tarifmöglichkeiten wünscht, sollte hingegen die private Krankenversicherung prüfen.

Wann lohnt sich die private Krankenversicherung?

In der Beratung zeigt sich, dass die private Krankenversicherung vor allem für Gutverdiener, Selbstständige, Beamte und junge gesunde Versicherte interessant ist. Besonders Gutverdiener (über 6.000 € brutto im Monat) profitieren davon, dass die Beiträge nicht vom Einkommen abhängen, sondern vom Alter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang.

Auch wer Wert auf umfangreichere Leistungen legt – etwa schnellere Facharzttermine, Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus oder hochwertige Zahnleistungen – findet in der PKV bessere und individuellere Möglichkeiten.

Für freiwillig gesetzlich Versicherte mit hohen Zusatzbeiträgen oder weiteren Einkünften wie Mieteinnahmen und Kapitalerträgen kann die PKV zudem langfristig günstiger sein. Wichtig ist allerdings eine frühzeitige Planung für das Rentenalter, etwa über Beitragsentlastungstarife und Rücklagen.

GKV oder PKV? Eine individuelle Prüfung durch erfahrene Versicherungsmakler gibt Klarheit

Ob die GKV oder PKV besser passt, hängt immer von der persönlichen Lebenssituation ab – etwa von Einkommen, Familienplanung, Alter, Gesundheitszustand und den langfristigen Beitragskosten.

Gerade bei der Krankenversicherung ist eine individuelle Beratung durch erfahrene Versicherungsmakler besonders wichtig. Denn sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung haben Vor- und Nachteile, die sorgfältig geprüft und langfristig bewertet werden sollten. Freiwillig gesetzlich Versicherte sollten ihre Absicherung deshalb regelmäßig überprüfen lassen, bevor die monatlichen Kosten weiter steigen.

 

FAQ: Freiwillig gesetzlich versichert

Wann endet die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?

Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung endet unter anderem in folgenden Fällen:

  • Wechsel in die private Krankenversicherung: Arbeitnehmer können in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € brutto pro Jahr liegt (2026). Die Kündigungsfrist beträgt meist zwei Monate zum Monatsende.
  • Erneute Versicherungspflicht: Sinkt das Einkommen eines Angestellten wieder unter die Versicherungspflichtgrenze, wird er automatisch wieder pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Familienversicherung: Eine beitragsfreie Familienversicherung ist möglich, wenn das monatliche Einkommen regelmäßig unter 565 € liegt und der Ehepartner gesetzlich versichert ist.
  • Dauerhafter Wegzug ins Ausland: Wer seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt und nicht mehr in Deutschland versicherungspflichtig ist, beendet in vielen Fällen auch die freiwillige Mitgliedschaft.
Wie sind die Kündigungsfristen der freiwilligen GKV?

Freiwillig gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich dieselben Kündigungsfristen wie Pflichtversicherte:

  • Reguläre Kündigungsfrist: Die Kündigung ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende möglich. Kündigen Sie beispielsweise im Januar, endet die Mitgliedschaft zum 31. März.
  • Bindungsfrist: Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist normalerweise erst nach 12 Monaten möglich.
  • Sonderkündigungsrecht: Erhöht die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Beitrag erstmals gilt.

Wichtig: Die Kündigung wird nur wirksam, wenn eine neue Krankenversicherung nachgewiesen wird – etwa durch eine andere gesetzliche Krankenkasse oder eine private Krankenversicherung.

Wann müssen Kinder freiwillig versichert werden?

Kinder können normalerweise kostenlos über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert werden. Das gilt jedoch nicht in allen Fällen.

Verdient beispielsweise ein privat versicherter Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil und liegt sein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € jährlich (2026), entfällt die kostenlose Familienversicherung.

Das Kind muss dann entweder:

  • freiwillig gesetzlich versichert werden oder eine private Krankenversicherung erhalten
  • Gerade für Familien kann das zu zusätzlichen monatlichen Kosten führen.

 

 

Über die impuls Finanzmanagement AG

Ausgezeichneter Service: impuls wurde zum fünften Mal in Folge von ProvenExpert als „Top-Dienstleister“ und für „Top-Empfehlung“ ausgezeichnet – basierend auf den positiven Bewertungen und Empfehlungen der impuls Kunden.

Die impuls Finanzmanagement AG gehört mit mehr als 200 Mitarbeitern zu den größten Versicherungsmaklern Deutschlands. Das Unternehmen mit Sitz in Gersthofen ist auf die Beratung zu biometrischen Risiken – insbesondere private Krankenversicherung und Einkommensabsicherung – spezialisiert und arbeitet mit einem bundesweiten Netz aus erfahrenen Beraterinnen und Beratern. Für die exzellente Beratungsqualität und Kundenzufriedenheit erhielt impuls von der Bewertungsplattform ProvenExpert die Auszeichnungen „Top Dienstleister 2026“ und „Top Empfehlung 2026“.

 

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