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Ab 2027 müssen bestimmte Personaldaten und Entgeltunterlagen digital dokumentiert werden. Mit Papershift ist man sicher gewappnet!
Papierberge auf dem Schreibtisch und manuell gepflegte Excel-Tabellen sind in vielen Personalabteilungen noch immer Alltag. Ab 1. Januar 2027 ist damit Schluss. Dann tritt die Digitalisierungspflicht im HR-Bereich in Kraft. Diese Regelung zwingt Unternehmen, ihre HR-Prozesse vollständig zu digitalisieren. Während einige Unternehmen hier bereits gut aufgestellt sind, gibt es viele, die noch große Lücken in ihrer digitalen Infrastruktur schließen müssen.
Personalabteilungen stehen oft im Spannungsfeld zwischen Büroarbeit und der Aufgabe, Mitarbeiter langfristig zu fördern. Durch veraltete, manuelle Prozesse fehlt jedoch häufig die Zeit für die strategische Entwicklung. Gerade bei der Zeiterfassung und Lohnabrechnung in digitaler Form zeigt sich, wie groß das Optimierungspotenzial ist: Medienbrüche, Excel-Listen oder papierbasierte Freigaben verursachen Fehler und binden Ressourcen. In einer Arbeitswelt, die auf Automatisierung setzt, können solche Prozesse nicht mehr mithalten. Und spätestens ab 2027 wird dies auch rechtlich relevant, wenn die HR-Digitalisierung gesetzliche Pflicht wird.
Die HR-Digitalisierung ist Teil eines umfassenden Bestrebens, die Arbeitswelt transparenter und effizienter zu gestalten. Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen, Prozesse wie Arbeitszeiterfassung oder Urlaubsmanagement vollständig digital abzubilden.
Dabei gelten klare Regeln für die digitale Personalakte und ihre gesetzlichen Vorgaben: Zugriffssicherheit, Datenschutz, Nachvollziehbarkeit und revisionssichere Archivierung spielen eine zentrale Rolle. Alle Systeme müssen DSGVO-konform arbeiten und sensible Mitarbeiterdaten schützen.
Ab 2027 werden zudem auch digitale Mitarbeiterverträge Pflicht. Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen oder Änderungsdokumente müssen sicher und digital verfügbar sein, statt in Ordnern zu verschwinden. Ebenso gehört die Digitalisierung der Lohndokumente 2027 dazu. Gehaltsabrechnungen und Nachweise müssen dann auch digital vorliegen.
Die strengen Anforderungen machen eins klar: Unternehmen, die sich nicht rechtzeitig mit diesem Thema befassen, riskieren ernste Konsequenzen. Dabei geht es nicht nur um rechtliche Strafen, sondern auch um operative Herausforderungen, die das Unternehmen belasten können.
Betrachten wir die Digitalisierungspflicht einmal aus einem anderen Blickwinkel – als Chance für Unternehmen. Denn der Wechsel hin zu digitalen Prozessen im HR-Bereich ist weit mehr als bloße Pflichterfüllung:
Für Unternehmen, die ihre HR-Prozesse optimieren und gleichzeitig den Anforderungen ab 2027 gerecht werden möchten, bietet Papershift eine umfassende Lösung. Die All-in-One-Plattform ist eine führende Softwarelösung, die speziell für die Herausforderungen moderner Personalabteilungen entwickelt wurde. Sie kombiniert Nutzerfreundlichkeit, Flexibilität und Skalierbarkeit. Unternehmen jeder Größe profitieren von Funktionen wie:
Die Digitalisierung in der Personalabteilung ist bald keine Option mehr, sondern wird zur Pflicht. Doch der Weg dorthin entscheidet, wie erfolgreich Unternehmen für die Zukunft aufgestellt sind. Unternehmen, die schon heute in die Digitalisierung ihrer HR-Prozesse investieren, legen mit Papershift den Grundstein für eine zukunftsfähige Unternehmensstruktur. Durch automatische Prozesse sparen sie Kosten und Zeit, während eine klare Dokumentation und DSGVO-Konformität rechtliche Sicherheit garantieren.
Impressum:
Papershift GmbH
Amalienbadstraße 41d
76227 Karlsruhe
T: +49 721 50 95 79 69
@: info@papershift.com
Geschäftsführer: Florian Suchan, Hagen Buchwald
Umsatzsteuer-ID: DE299954682
Handelsregister: Registergericht Mannheim, HRB 722151