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Wer eine innovative Geschäftsidee gefunden und sich dazu entschlossen hat, ein Unternehmen zu gründen, steht oft vor der wichtigen Frage, wie der Gründungsprozess abläuft. Bisher bedeutete dies oft, dass man für notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen eine Notarin oder einen Notar persönlich aufsuchen musste. Doch das gehört der Vergangenheit an: Dank der notariellen Online-Verfahren der Bundesnotarkammer ist der Gang zum Notariat nicht mehr erforderlich und Notarinnen und Notare können auf digitalem Wege für Sie beurkunden.
Eine Notarin oder ein Notar des Vertrauens berät zum gesamten Gründungsprozess und zu weiteren Fragen rund um Ihr Unternehmen oder Ihren Verein nun gerne auch online. Unternehmerinnen und Unternehmer müssen also nicht mehr im hektischen Büroalltag zum Notar. Ehrenamtlich tätige Vorstände von gemeinnützigen Vereinen müssen ihre wohlverdienten Urlaubstage nicht mehr mit Beglaubigungen vor Ort beim Notar verbringen. Stattdessen können sie die notwendigen Notartermine für ihr Unternehmen oder ihren Verein entspannt mit ihrem Computer, Tablet und Smartphone erledigen. Für diejenigen, die einen Termin von Angesicht zu Angesicht bevorzugen, besteht selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, ihre Notarin oder ihren Notar persönlich aufzusuchen.

Einfach, schnell und digital: Zahlreiche notarielle Angelegenheiten können bequem von der heimischen Couch oder dem Büro aus online in einer Videokonferenz erledigt werden: Von der Gründung einer GmbH über Handelsregister- sowie Vereinsregisteranmeldungen bis hin zu Satzungsänderungen oder der Liquidierung eines Unternehmens. Alles kann man nun online bei einer Notarin oder einem Notar erledigen. Hierfür hat die Bundesnotarkammer ein zentrales Portal entwickelt. Was macht die notariellen Online-Verfahren der Bundesnotarkammer für Gründerinnen und Gründer sowie Unternehmen so attraktiv?
Egal, ob im weiteren Lebenszyklus eines Unternehmens oder Vereins die Änderung des Gesellschaftsvertrags, die Anmeldung zum Handelsregister, der Wechsel eines Vereinsvorstandes oder des Unternehmenssitzes ansteht – die notariellen Online-Verfahren ermöglichen es, all diese Angelegenheiten per Videokonferenz abzuwickeln und ersparen Geschäftsleuten und Investoren aus dem Ausland die Reise nach Deutschland. Notarinnen und Notare stehen bei jedem dieser Schritte mit professioneller Beratung und Betreuung zur Seite. Offene Fragen klären Notarinnen und Notare in der Videokonferenz, verlesen die Urkunde und am Ende unterschreiben alle Beteiligten digital. „So laufen alle Prozesse genauso reibungslos digital ab wie bei einem Termin vor Ort“, so Professor Dr. Jens Bormann, Präsident der Bundesnotarkammer.
Der praktische Ablauf eines notariellen Online-Verfahrens ist denkbar einfach. Ausgangspunkt für das Online-Verfahren ist das Bürgerportal online.notar.de.
In dem Portal wird direkt das eigene notarielle Anliegen ausgewählt. Bereits innerhalb weniger Minuten kann danach ein Nutzerkonto erstellt und der digitale Notartermin vereinbart werden. Im Bürgerportal können sodann alle offenen Fragen entweder in einem privaten Chat oder in einem Beratungsgespräch mit der Notarin bzw. dem Notar per Videokonferenz geklärt, Entwürfe von Urkunden und weitere Unterlagen ausgetauscht und besprochen werden. Hier ist es auch möglich, weitere Personen wie etwa Geschäftspartner oder Ihren Steuerberater zum Verfahren hinzuzunehmen. Sind die Vorbereitungen für den Notartermin abgeschlossen, findet zum vereinbarten Termin die Videokonferenz statt. Hier werden selbstverständlich erneut Rückfragen mit der Notarin oder dem Notar geklärt und die Urkunde wird am Ende digital unterschrieben. Danach kümmert sich die Notarin oder der Notar um die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister und veranlasst weitere erforderliche Gründungsprozesse.
Und nicht zuletzt: Die notariellen Online-Verfahren der Bundesnotarkammer bieten nicht nur eine komfortable Lösung, sondern erfüllen auch höchste Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit, sodass die Vertraulichkeit der Daten ebenso gewährleistet ist wie bei einem Notarbesuch vor Ort. Denn die in Deutschland zugelassenen notariellen Online-Verfahren werden von der Bundesnotarkammer und damit in staatlicher Verwaltung betrieben, sodass die sensiblen Daten Ihres Unternehmens oder Vereins geschützt sind und ein Höchstmaß an Integrität gewährleistet ist. Die Daten liegen dabei verschlüsselt auf Servern in Deutschland. „So bleibt die Vertraulichkeit zwischen Notar und Mandant auch auf digitalem Wege uneingeschränkt gewährleistet“, so Professor Dr. Jens Bormann.