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Bleibt gesund, bleibt zuhause – seit über einem Jahr gehören diese Worte zu unserem Alltag. Ein Alltag, den wir hauptsächlich in den eigenen vier Wänden verbracht haben. Abgesagte Urlaubsreisen, Homeoffice und Kontaktbeschränkungen haben vor allem unsere Mobilität im Jahr 2020 stark beeinflusst: Viele Menschen ließen ihr Auto deutlich häufiger stehen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, hat sich dieser Umstand auch auf das Verkehrsunfallgeschehen ausgewirkt.1 Warum sich vor allem Versicherte der HUK-COBURG darüber freuen dürften, erfahren Sie hier.
Auch auf unsere Mobilität hatte die Corona-Pandemie erheblichen Einfluss. (Bild: Pixabay)
Zahl der Verkehrstoten sank 2020 auf Rekord-Tiefstand
Das durch die Pandemie bedingte geringere Verkehrsaufkommen hatte deutliche Folgen für das Unfallgeschehen auf deutschen Straßen. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) kamen im vergangenen Jahr 10,6 Prozent weniger Menschen während eines Verkehrsunfalls ums Leben als im Jahr 2019. „Damit erreichte die Zahl der Verkehrstoten den niedrigsten Stand seit Beginn der Statistik vor mehr als 60 Jahren“, teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit. Auch die Anzahl der Verletzten ging 2020 um 14,7 Prozent (auf rund 328.000 Personen) gegenüber dem Vorjahr zurück.1
Weniger Unfälle, weniger Kosten — für alle
Infolge der Ausgangsbeschränkungen und des zurückgegangenen Verkehrs konnte auch die HUK-COBURG deutlich weniger Schadenfälle in der Kfz-Versicherung verzeichnen. Aus diesem Grund entschied sich das bayerische Unternehmen, seine Kunden finanziell an den daraus resultierenden Kostenersparnissen teilhaben zu lassen, die dem Unternehmen als Versicherer durch weniger Schäden im Jahr 2020 entstanden sind.
So beschloss Deutschlands größter Kfz-Versicherer, diese außerordentliche Minderbelastung an die Versicherten auszuschütten. „In dieser einmaligen Sondersituation sollen sich Mitglieder und Kunden auf ihren Versicherer verlassen können“, erklärt Klaus-Jürgen Heitmann, Vorstandssprecher der HUK-COBURG.
Kunden der HUK-COBURG erhalten Rückzahlung
Besonders freue sich Heitmann darüber, dass Kunden — in diesem schwierigen Jahr — so deutlich ihr Vertrauen gegenüber der HUK-COBURG ausgesprochen haben. Im Gegenzug will der Versicherungsverein seine Kunden mit einer „Beitragsrückgewähr“ beteiligen. Für die Kfz-Versicherten sind das ganze 150 Millionen Euro, die insbesondere auf weniger Unfälle und Schäden während der Lockdowns zurückzuführen sind, so das Unternehmen.
Sie möchten mehr zur Beitragsrückerstattung der HUK-COBURG erfahren? Hier finden Sie weitere Informationen.
Wie sich die Höhe der Kfz-Beitragsrückerstattung (BRE) von 150 Millionen Euro konkret auf die Kfz-Kunden verteilt, wurde sorgfältig berechnet. Den genauen Betrag der individuellen Gutschrift ermittelte das Versicherungsunternehmen auf Grundlage der Beitragshöhe, der Schadenfreiheit sowie weiterer Merkmale. Dem bayerischen Versicherungsverein zufolge kann die Rückerstattung maximal bis zu mehreren hundert Euro betragen.
„Das ist bei uns immer weitergegeben worden“
Wie gut eine Kfz-Versicherung tatsächlich ist, zeigt sich vor allem im Schadenfall – wenn es dann doch mal gekracht hat. Aus diesem Grund hat die HUK-COBURG zum wiederholten Mal das Prädikat „Fairste Schadenregulierung“ (Ausgabe 12/2019) von Focus-Money verliehen bekommen.
Mit knapp 13 Millionen versicherten Kraftfahrzeugen ist HUK-COBURG Deutschlands größter Autoversicherer mit langer Tradition, die auch ihre Kunden schätzen – und die HUK-COBURG deshalb gern innerhalb der Familie empfehlen. „Diese Tradition ist bei uns immer weitergegeben worden“, beschreibt eine Kundin ihre langjährige familiäre Treue zum bayerischen Unternehmen.
„Unsere DNA ist die starke Kostenorientierung zum Wohle des Kunden.“ Im Gegensatz zu einer Aktiengesellschaft muss der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit keine Aktionärsinteressen vertreten. Er ist also nicht rein gewinnorientiert, sondern vertritt primär die Interessen seiner Mitglieder – also der Kunden, so Vorstandssprecher Heitmann.
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Quelle:
¹ https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/02/PD21_084_46.html