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MEHR NETTO DANK FREIBETRÄGEN

Darum kann es sich lohnen, freiwillig eine Steuererklärung zu machen

In Deutschland gilt: Nicht jeder ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet – dennoch kann es sich für viele lohnen, freiwillig ihre Steuern zu erklären. Ein Grund sind die verschiedenen Freibeträge. Denn: Wer diese richtig nutzt, muss weniger Steuern zahlen.

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Durch Freibeträge verringert sich die Steuerlast auch deshalb kann es sich lohnen, eine Steuererklärung zu machen. (Bild: Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.)

Doch welche Freibeträge gibt es überhaupt? Und wie hoch sind diese? Die Experten des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) können alle Fragen rund um das Thema beantworten.

Freibetrag, Freigrenze und Pauschbetrag – wo liegen die Unterschiede?

Vereinfacht gesagt ist ein Steuerfreibetrag ein Betrag, der vom Jahreseinkommen abgezogen wird, bevor die Steuer dafür berechnet wird. Das bedeutet, dass Sie für diesen Teil des Gesamteinkommens keine Steuern bezahlen müssen – ein Freibetrag entlastet Sie also finanziell. Zu den Freibeträgen, die Sie als Steuerzahler*in unbedingt kennen sollten, zählen etwa der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und der Ausbildungsfreibetrag.

Auch wenn beide Begriffe recht ähnlich klingen, muss im Gegensatz zum Freibetrag bei der Freigrenze der volle Betrag versteuert werden, sobald eine festgelegte Grenze überschritten wird. Freigrenzen gibt es beispielsweise bei Sachbezügen, dazu gehören etwa Tankgutscheine.

Pauschbeträge sind Beträge, die ohne Nachweis steuerlich geltend gemacht werden können – auch ohne, dass Ihnen als Steuerzahler*in diese Kosten tatsächlich entstanden sind. Der wichtigste Pauschbetrag ist für viele Arbeitnehmer*innen die Werbungskostenpauschale und die darin enthaltene Pendlerpauschale.

Grundfreibetrag

Jede/r Arbeitnehmer*in soll einen Teil seines Gehalts behalten dürfen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Deshalb gibt es den Grundfreibetrag. Für 2021 liegt er bei 9.744 Euro, für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag. Wenn das zu versteuernde Einkommen diesen Betrag nicht überschreitet, muss darauf keine Steuer gezahlt werden.

Kinderfreibetrag

Eltern steht 2021 der Kinderfreibetrag und der Betreuungsfreibetrag in Höhe von insgesamt 8.388 Euro zu – 2020 waren es im Vergleich 7.812 Euro. Der Kinderfreibetrag lohnt sich bei Alleinerziehenden ab etwa 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, für Eheleute ab etwa 60.000 Euro.

Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende können in Steuerklasse II (2) wechseln und sich somit den Entlastungsbetrag sichern. Zur Abmilderung der Corona-Krise hat der Gesetzgeber den Entlastungsbetrag für die Jahre 2020 und 2021 von 1.908 Euro auf 4.008 Euro jährlich angehoben – diese Erhöhung wird ab dem 1. Juli 2020 beim Lohnsteuerabzug automatisch berücksichtigt. Für jedes weitere Kind gibt es je 240 Euro zusätzlich.

Ausbildungsfreibetrag

Unterstützen Eltern ihr Kind finanziell während der Ausbildung, steht ihnen unter bestimmten Voraussetzungen der Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro pro Jahr zu.

Werbungskostenpauschale

Die Werbungskostenpauschale, oder auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag, beinhaltet alle Kosten, die rund um den Job anfallen. Dabei werden für jede*n Arbeitnehmer*in automatisch 1.000 Euro von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen. Erst wenn diese Grenze durch die tatsächlichen Ausgaben überschritten wird, lohnt es sich, diese in die Steuererklärung einzutragen.

Pendlerpauschale

Die Entfernungspauschale, hin und wieder auch Pendlerpauschale genannt, ist Teil der Werbungskosten – besonders Pendler*innen liegen deshalb durch ihre Fahrtkosten schnell über der 1.000-Euro-Grenze der Werbungskostenpauschale. 30 Cent pro Kilometer für die einfache Fahrt können hier geltend gemacht werden. Wer einen weiteren Arbeitsweg hat, der bekommt ab 2021 etwas mehr: Von 2021 bis 2023 gibt es ab dem 21. Kilometer 35 Cent, ab 2024 sind es sogar 38 Cent.

Wie beantrage ich die Freibeträge?

Beim Grundfreibetrag ist es am einfachsten: Diesen erhält jede*r Steuerzahler*in, unabhängig von der Steuerklasse. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird automatisch durch die Steuerklasse II beantragt, der Kinderfreibetrag wird durch die sogenannte Günstigerprüfung berücksichtigt.

Eine zweite Möglichkeit ist, sich einen Steuerfreibetrag mit einem Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag eintragen zu lassen. Dann wird bereits bei der Gehaltsauszahlung weniger Lohnsteuer einbehalten – es bleibt mehr Netto vom Brutto. Das kann sich lohnen, wenn Sie monatlich viele Ausgaben wie beispielsweise hohe Fahrtkosten haben und nicht erst am Jahresende sparen wollen. Aber Achtung: Wird ein Steuerfreibetrag eingetragen, muss auch zwingend eine Steuererklärung abgegeben werden.

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Um Familien während der Corona-Krise zu entlasten, wurde auch der Kinderfreibetrag angehoben. (Bild: Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.)

Voraussetzung für das Eintragen des Freibetrags ist, dass Ihre Ausgaben höher sind als 600 Euro. Ausnahme: Bei den Werbungskosten liegt die Grenze höher. Sie müssen regelmäßig höhere Kosten als 1.600 Euro haben, da erst einmal die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro überschritten werden muss – dazu kommen die benötigten 600 Euro für den Eintrag des Freibetrags.

Die gute Nachricht für viele Steuerzahler*innen: Aufgrund der schwierigen Situation im Jahr 2020 und auch weiterhin hat die Bundesregierung reagiert und fast alle Freibeträge und Entlastungsbeträge angehoben. Um das Beste für seine Mitglieder herauszuholen, berät der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.(VLH)kompetent zu allen Fragen rund um die Einkommensteuererklärung und die Freibeträge, erstellt die Steuererklärung und übernimmt die Kommunikation mit dem Finanzamt. Aktuell gilt außerdem ein besonderes Angebot: Für alle Beschäftigten, die 2020 in Kurzarbeit waren und jetzt Mitglied werden, gilt der Mindestbeitrag von 39 Euro im ersten Jahr – das Angebot gilt noch bis Ende 2021. Zudem entfällt für alle, die jetzt Mitglied werden, die Aufnahmegebühr.

Sie möchten mehr erfahren? Hier finden Sie weitere Informationen zum Angebot des VLH.

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