Menü
Anzeige - Sämtliche Inhalte dieser Seite sind ein Angebot des Anzeigenpartners. Für den Inhalt ist der Anzeigenpartner verantwortlich.
LAPTOP, TABLET & INTERNET

Sind die Kosten für Homeschooling steuerlich absetzbar?

Corona hat nicht nur Millionen Menschen von heute auf morgen ins Homeoffice befördert – temporäre Schulschließungen sorgten auch dafür, dass Eltern neben ihrem eigentlichen Job zusätzlich die schulische Betreuung ihrer Kinder übernehmen mussten. Doch der Unterricht von zu Hause kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld – wenn etwa ein neuer Laptop oder ein Tablet für den Online-Unterricht angeschafft wurde. Viele Eltern fragen sich: Sind diese Kosten steuerlich absetzbar?

VLH2_Homeschooling_Titelbild

Corona ist für viele Eltern nicht nur eine nervliche Belastungsprobe - auch finanziell stellt sich deshalb die Frage nach Entlastungen. (Bild: Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.)

Während Arbeitnehmer*innen ihre Arbeitsmittel unter gewissen Voraussetzungen als Werbungskosten absetzen können, sieht es bei der technischen Ausrüstung für den Nachwuchs in Sachen Steuern eher schlecht aus. Die gute Nachricht: Für Familien und auch für Alleinerziehende gibt es Steuererleichterungen – etwa für verstärkten Betreuungsaufwand. Und steuerfreie Verdienstausfallentschädigungen sind ebenfalls möglich, unabhängig vom Familienstand. Was es bei diesen Themen mit Blick auf die Steuererklärung zu beachten gilt, wissen die Experten des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe.

Steuererleichterungen dank Homeschooling?

2020 war für alle ein spezielles Jahr – doch besonders für Eltern mit Schulkindern hielt es einige Herausforderungen bereit. „Homeschooling war 2020 ein großes Thema und ist es auch in diesem Jahr noch“, weiß auch Jörg Strötzel, Vorsitzender des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Bei vielen Eltern stelle sich deshalb die Frage nach finanziellen Erleichterungen – etwa, ob ein für den Online-Unterricht angeschaffter Laptop steuerlich geltend gemacht werden könne. Hier hat der Steuerexperte leider schlechte Nachrichten: „Die direkten Kosten dafür, zum Beispiel weil man für seine Kinder einen Laptop oder ein Tablet gekauft hat, lassen sich leider nicht von der Steuer absetzen“, erläutert Strötzel. Auch die Mehrkosten wie Strom, Internet und Arbeitsmaterial sind leider nicht absetzbar.

(Bilder: Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.)

Dasselbe gilt für Nachhilfe: Auch wenn die schulischen Leistungen unter der Ausnahmesituation leiden, können die Kosten hierfür in den meisten Fällen nicht von der Steuer abgesetzt werden. Nur wenn die Kinder nach einem beruflich bedingten Umzug der Eltern Nachhilfe benötigen, können diese Kosten im Rahmen der Werbungskosten unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd wirken.

Finanzielle Unterstützung für Familien

Dennoch gehen Familien bei den beschlossenen Steuererleichterungen nicht leer aus: Für Kinder, für die im Jahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld bestand, erfolgte die Auszahlung des Kinderbonus in den Monaten September und Oktober 2020. Die 300 Euro wurden für jedes zu berücksichtigende Kind in zwei Raten ausgezahlt. Eine weitere Zahlung von 150 Euro pro Kind wurde jüngst von der Bundesregierung für 2021 beschlossen.

VLH2_Homeschooling_Artikelbild1

(Bild: Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.)

Wer sich während Kita- und Schulschließungen außerdem um eine alternative Betreuung für die eigenen Kinder bemühen musste, kann diese Kosten unter Umständen von der Steuer absetzen:   „Musste für die Kinder zum Beispiel eine kostenpflichtige Betreuung organisiert werden, lassen sich die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben geltend machen. Die Beraterinnen und Berater der VLH kenne alle Details und helfen gerne“, betont Strötzel.

Ebenso sind Verdienstausfallentschädigungen – wenn Eltern beispielsweise unbezahlten Urlaub nehmen mussten, um ihre Kinder betreuen zu können –  nach dem Infektionsschutzgesetz steuerfrei. Aber: Sie unterliegen dem Progressionsvorbehalt und erhöhen somit den persönlichen Steuersatz. Hier können Betroffene von professioneller Unterstützung bei der Steuererklärung profitieren – auch, um unangenehme Nachzahlungen zu vermeiden oder diese so gering wie möglich zu halten.

Die VLH, die ihre Mitglieder zu allen Themen rund um die Einkommensteuer vollumfänglich berät, hat deshalb aktuell ein besonderes Angebot: Die Aufnahmegebühr entfällt für alle neuen Mitglieder. Zusätzlich gilt für alle Beschäftigten, die 2020 in Kurzarbeit waren und jetzt Mitglied werden, den Mindestbeitrag von 39 Euro im ersten Jahr. Gerade für Familien eine willkommene Unterstützung in dieser herausfordernden Zeit.

Sie möchten mehr erfahren? Hier finden Sie weitere Informationen zum Angebot des VLH.

Artikel teilen