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KRANKENHAUSZUKUNFTSGESETZ

So digital sollen Deutschlands Kliniken werden

Das Krankenhauszukunftsgesetz soll helfen, Deutschlands Krankenhäuser in die digitale Zukunft zu führen. Was Kliniken jetzt beachten müssen und welche Projekte gefördert werden, darüber sprachen Experten im Webinar „Krankenhauszukunftsgesetz: Was sagen die Förderrichtlinien?“.

Philips

(Quelle: Philips)

Krankenhauszukunftsgesetz – hinter diesem Begriff verbirgt sich ein prall gefüllter Geldtopf, mit dem Krankenhäuser fit für die digitale Zukunft gemacht werden sollen. Drei Milliarden Euro stellt die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzes für die Digitalisierung von Krankenhäusern bereit, noch einmal 1,3 Milliarden sollen von den Bundesländern kommen. Mit dem Geld sollen Kliniken unter anderem moderne Notfallkapazitäten aufbauen, Netzwerke für den telemedizinischen Austausch organisieren und robuste IT-Sicherheitssysteme etablieren.

Im Rahmen der Handelsblatt Wissensplattform „Managing the New Normal“ trafen sich Anfang Dezember Experten im virtuellen Raum, um über das Gesetz und die damit verbundenen Chancen und Herausforderungen für die Krankenhäuser zu debattieren. Eine gute Woche nach Veröffentlichung der Förderrichtlinien durch das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesamt für Soziale Sicherung führte das Webinar mit dem Titel „Krankenhauszukunftsgesetz: Was sagen die Förderrichtlinien?“ den Dialog fort, der einige Wochen zuvor mit der Veranstaltung „Zukunftsprogramm Krankenhäuser: Digitale Versorgung 2025“ eröffnet worden war.

Gleich zu Anfang wies Professor Jörg Debatin, Chairman des Health Innovation Hub beim Bundesgesundheitsministerium, auf die große Chance hin, die sich den Krankenhäusern mit dem Gesetz bietet. „Ganz sicher wird ein derart hoher Förderbetrag so bald nicht wieder vom Gesetzgeber freigegen“, sagte Debatin und verwies zugleich auf den im Gesetz verankerten Ansatz des Förderns und Forderns: Nach der Bewilligung der Mittel haben die Krankenhäuser bis 2024 Zeit, die geförderten Digitalprojekte umzusetzen. Im Sommer 2021 und noch einmal zwei Jahre später werden die Fortschritte in den einzelnen Kliniken kontrolliert. Schließlich drohen ab 2025 finanzielle Einbußen, wenn der „digitale Reifegrad“ eines Krankenhauses nicht dem angestrebten Stand entspricht.

Wie genau Krankenhäuser die Digitalisierung in den vom Krankenhauszukunftsgesetz vorgegebenen Bereichen vorantreiben sollen, wird in den Ende November veröffentlichten Förderrichtlinien ausgeführt. Markus Jones, Strategic Solution Leader der Philips GmbH, erläuterte noch einmal die wichtigsten der insgesamt 11 im Gesetz definierten förderungsfähigen Vorhaben. Dazu zählen der Aufbau telemedizinischer Netzwerke, die Modernisierung von Notaufnahmen, die Etablierung von Patientenportalen sowie umfassende IT-Sicherheitsmaßnahmen. Ausdrücklich wies Jones darauf hin, dass auch Cloud-basierte Systeme als mögliche Fördervorhaben genannt werden. „Ein sehr spannender Punkt“, so Jones, „gerade vor dem Hintergrund, dass viele Kliniken aufgrund fehlender Mittel in der Vergangenheit gar nicht die Hardware anschaffen konnten, um die mit der Digitalisierung verbundenen großen Datenmengen zu speichern. Das kann nun in der Cloud geschehen.“ Allerdings müsse im Einzelfall sehr genau geprüft werden, was datenrechtlich hier möglich sei. Die Uneinheitlichkeit der Datenschutzbestimmungen in den einzelnen Bundesländern könnte diesen Prozess erschweren, so der Experte.

Die jetzt veröffentlichte Förderrichtlinie konkretisiert die Voraussetzungen für eine Förderung der entsprechenden Vorhaben über dezidierte „Muss- und Kann-Kriterien“. Dabei fallen die Regelungen für die Bereiche, die ab 2025 abschlagsrelevant sind, recht detailliert aus. So ist zum Beispiel der Bereich Patientenportal in drei Unterbereiche geteilt, für die insgesamt 17 Muss- und 16 Kann- Kriterien formuliert sind. Zu den Muss-Kriterien zählen unter anderem die Online-Vereinbarung beziehungsweise Anfrage von Terminen durch Patientinnen und Patienten, die Speicherung von Patientendaten in der elektronischen Patientenakte sowie der strukturierte Austausch zwischen Leistungserbringern und die Suche nach freien Plätzen bei Pflege- und Reha-Anbietern. 

Einen besonderen Fokus legt die Förderrichtlinie auf das Thema Interoperabilität. Sie wird für Patientenportale, digitale Dokumentation, klinische Entscheidungsunterstützung, Medikamentenmanagement, digitale Leistungsanforderung und Telemedizin-Netzwerke als Grundvoraussetzung formuliert. Entsprechende Vorhaben sind nur förderfähig, wenn zur „Herstellung einer durchgehenden einrichtungsinternen und einrichtungsexternen Interoperabilität digitaler Dienste“ auf „international anerkannte technische, syntaktische und semantische Standards“ zurückgegriffen wird. Die für Patientinnen und Patienten relevanten Dokumente und Daten müssen in die elektronische Patientenakte übertragbar sein.

„Die Förderrichtlinie schafft mehr Klarheit für die Antragstellung und betont die Wichtigkeit der Interoperabilität für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems. Gleichzeitig schränkt sie die Auswahl der Lösungen in bestimmten Bereichen stark ein. Wir erwarten deshalb eine verschärfte Wettbewerbssituation, die sich auf wenige Anbieter konzentriert,“ so Markus Jones. „Da auch bei den Unternehmen die Ressourcen endlich sind, sollten Krankenhäuser sich möglichst schnell für einen Partner entscheiden, mit dem sie die Projekte in der vorgegebenen Zeit umsetzen können.“

Welche Hoffnungen gerade finanziell gebeutelte Krankenhäuser mit dem neuen Gesetz verbinden, betonte Klaus Beekmann, Geschäftsführer für den Bereich Infrastruktur und Technologien bei Gesundheit Nord/Klinikverbund Bremen. „Mit diesem Gesetz lässt sich sehr viel erreichen“, so Beekmann, den auch die von manchen als zu knapp empfundene Zeit für die Umsetzung der Maßnahmen nicht schreckt: „Wenn man etwas erreichen will, muss man mit solchen Zeitzielen umgehen können.“

Einig waren sich die Experten darin, dass Kliniken lieber früher als später ihre Anträge stellen sollten. Zwar gibt der Gesetzgeber dafür bis September 2021 Zeit, doch sollte dieser Zeitrahmen nicht unbedingt voll ausgeschöpft werden, so Jörg Debatin, der darauf verwies, dass auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine frühe Antragstellung empfohlen habe. Und Markus Jones ergänzte: „Es war sicher vernünftig, zu warten, bis die Förderrichtlinien veröffentlicht worden sind. Nun aber steht der Förderwunsch eigentlich nichts mehr im Weg.“

Außer vielleicht der Förderantrag selbst. Denn der ist sehr umfangreich, dabei kleinteilig und insgesamt so komplex, dass Klaus Beekmann Kliniken empfiehlt, bei Bedarf externe Beratung einzuholen. Angesichts der Fördergelder, die ein korrekt ausgefüllter und rechtzeitig eingereichter Antrag einbringen kann, ganz sicher eine lohnende Investition.

Das Webinar "Krankenhauszukunftsgesetz: Was sagen die Förderrichtlinien?" können Sie unter diesem Link noch einmal verfolgen.

Philips Webinar 10.12.
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