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Zukunftsprogramm Krankenhäuser

Milliardenprogramm für die digitale Krankenversorgung

Die Bundesregierung stellt Milliarden für die Digitalisierung der deutschen Krankenhäuser bereit. Was das Krankenhauszukunftsgesetz für Krankenhäuser und die Gesundheitssysteme bedeutet, diskutierten Experten im Webinar „Zukunftsprogramm Krankenhäuser: Digitale Versorgung 2025“.

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Drei Milliarden Euro will die Bundesregierung im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes für die Digitalisierung von Krankenhäusern bereitstellen. Noch einmal 1,3 Milliarden sollen die Bundesländer für den gleichen Zweck bereitstellen. Viel Geld, mit dem den Kliniken hierzulande unter anderem ermöglicht werden soll, moderne Notfallkapazitäten aufzubauen, Netzwerke für den telemedizinischen Austausch zu organisieren und eine solide IT-Sicherheit zu gewährleisten. Dass mit diesem Geldsegen aber auch große Herausforderungen für die Krankenhäuser verbunden sind, wurde jetzt bei einem Webinar im Rahmen der Handelsblatt Wissensplattform „Managing the New Normal“ deutlich.

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Zukunftsprogramm Krankenhäuser

Informationen zum Krankenhauszukunftsgesetz finden Sie unter www.philips.de/zukunftsprogramm.

Die Veranstaltung mit den Titel „Zukunftsprogramm Krankenhäuser: Digitale Versorgung 2025“ versammelte geballtes Expertenwissen zum Thema in den Personen von Professor Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der Hessischen Krankenhausgesellschaft, Dr. Thomas Menzel, Vorstand Krankenversorgung am Klinikum Fulda, sowie Markus Jones, Strategic Solution Leader der Philips GmbH. Letzterer machte gleich zu Beginn der Veranstaltung deutlich, warum sich Krankenhäuser schwerer tun mit Digitalisierung und Automatisierung als etwa mancher Industriebetrieb: „Anders als zum Beispiel in der Autoindustrie, wo wir nur eine geringe manuelle Fertigungstiefe haben, ist der menschliche Anteil bei der Arbeit im Krankenhaus sehr hoch. Und dieser menschliche Anteil lässt sich nicht so einfach automatisieren oder digitalisieren.“

Steffen Gramminger übte in seinem einführenden Vortrag Kritik an den Sanktionen, die in Zukunft für Krankenhäuser ohne ausreichenden „digitalen Reifegrad“ vorgesehen sind: Ab 2025 laufen Krankenhäuser mit Defiziten bei der Digitalisierung Gefahr, bis zu zwei Prozent ihrer DRG-Erlöse zu verlieren. Die Evaluierung des digitalen Reifegrades sei gut und richtig, so der Experte, ebenso wie die Festsetzung eines verbindlichen Zeitrahmens mit dem Jahr 2025. „Aber warum brauchen wir Sanktionen, wenn sich alle Beteiligten doch einig darin sind, ein gemeinsames Ziel erreichen zu wollen: die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten“, sagte Gramminger.

Tatsächlich gibt es zur Frage der Evaluierung noch einige Unklarheiten. Nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums soll der Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser zum 30. Juni 2021 und zum 30. Juni 2023 evaluiert werden. Noch aber ist nicht geklärt, wer die Evaluierung vornimmt und welcher Linie die Krankenhäuser bei der Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen folgen sollen. Ebenfalls unklar ist, ob die vorgesehenen 1,3 Milliarden von den Bundesländern tatsächlich auch komplett aus den Landeskassen fließen. Das Krankenhauszukunftsgesetz sieht ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro vor, von denen 30 Prozent von den Ländern oder den Krankenhausträgern zu übernehmen sind. „Im schlimmsten Fall kann es also dazu kommen, dass ein Krankenhaus 30 Prozent der Investitionssumme selbst tragen muss“, so Gramminger. Einzelne Bundesländer hätten bereits signalisiert, dass sie die Fördersumme nicht komplett zur Verfügung stellen wollen, zudem seien auch bei voller Finanzierung durch die Länder gleichzeitige Kürzungen von anderen Zuschüssen nicht auszuschließen.

Thomas Menzel stellte bei seinen Ausführungen die Perspektiven in den Mittelpunkt, die sich durch das neue Gesetz für die Krankenhäuser eröffnen. Zu den wichtigsten Aufgaben, die jetzt umzusetzen seien, gehöre der Aufbau von digitaler Infrastruktur in den Krankenhäusern sowie von IT-Teams, die diese Infrastruktur nach optimalen Standards warten und sichern könnten. „Krankenhäuser sind Teil der kritischen Infrastruktur“, so der Experte. „Das bedeutet, wir müssen sehr viel in die Sicherung unserer digitalen Systeme investieren, damit wir auch im Katastrophenfall einsatzbereit bleiben. Deshalb begrüßen wir es auch sehr, dass im Krankenhauszukunftsgesetz ein eigener Topf für den Bereich Sicherheit zur Verfügung steht.“ Usability und die Etablierung geeignete Schnittstellen seien weitere Punkte, die von den Kliniken mit den neuen Fördermitteln angegangen werden könnten.

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Der Aufbau einer digitalen Infrastruktur in den Krankenhäusern gehört zu einer der wichtigsten Aufgaben.

Angesichts Vielfalt und Komplexität der anzustoßenden Strukturmaßnahmen sehen sich Krankenhäuser großen Herausforderungen gegenüber. Hier kann es sich lohnen, auf die Expertise externer Dienstleister zu setzen. Wie Philips Kliniken in solchen Situationen begleitet, umriss Markus Jones zum Abschluss der Veranstaltung: „In jedem Fall müssen die Prozesse so gestaltet werden, dass sich die Mitarbeiter darin aufgehoben fühlen. Deshalb beginnt unsere Arbeit mit Zuhören und Verstehen, was überhaupt im Krankenhaus gebraucht wird. Wir bringen dabei die Erfahrungen aus der langjährigen Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Einrichtungen ein und können so Wege aufzeigen und mögliche neue Handlungsfelder umreißen. Über allem steht dabei die Qualität der medizinischen Versorgung. Denn Digitalisierung im Krankenhaus ist kein Selbstzweck, sondern sie soll uns helfen, eine optimale Versorgung von Patientinnen und Patienten zu ermöglichen.“

Das Webinar "Zukunftsprogramm Krankenhäuser: Digitale Versorgung 2025" können Sie unter diesem Link noch einmal verfolgen.

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